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Übung: Einführung in die ERL

Katharina Kroll, M.A.

Mo. 17:45 - 19:15

Dieses Seminar soll Studierenden im ersten Semester die Grundlagen einer Europäischen Rechtslinguistik vermitteln.

Neben der Vorstellung und Anwendung wichtiger Arbeitsmittel und -techniken werden die Studierenden auf das Studium im Spannungsfeld von Sprache und Recht vorbereitet. So können die im Grundlagenseminar Sprachwissenschaft erworbenen Kenntnisse studienbegleitend anhand von mehrsprachigen Rechtstexten erläutert und angewandt werden (u.a. in Form von Kurzreferaten). Durch die gemeinsame Lektüre von Texten aus unterschiedlichen Bereichen der beiden Bezugswissenschaften wird ein Überblick über die Disziplin der Rechtslinguistik vermittelt und die individuelle Schwerpunktsetzung im weiteren Verlauf des Studiums erleichtert.

Natürlich bleibt neben den o.g. Aspekten genug Zeit für gemeinsame Diskussionen, Klausurvorbereitung und andere Hilfestellungen im noch unbekannten Universitätsalltag.

Hauptseminar: Die Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Dr. Pascale Berteloot

Di. 16:00 - 17:30

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Petrarca-Institut).

Die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ist Anfang Juni 2016 von Europäischem Parlament und Rat unterschrieben worden (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht; am 8. Juni 2016 unterschriebene Fassung in allen Amtssprachen in Eur-Lex). Es handelt sich um ein hochaktuelles und brisantes Thema im Spannungsfeld von Unternehmensschutz und Transparenz, das während des Rechtsetzungsprozesses nicht nur in den zuständigen Institutionen und Gremien sondern auch in der Zivilgesellschaft, insbesondere in Bezug auf „Whistleblowing“, heiß diskutiert wurde. Die Richtlinie soll nun binnen zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Im Seminar sollen sowohl bestimmte Termini, die ihren Ursprung in nationalen Rechtsordnungen oder in der allgemeinen Sprache haben, wie auch gängige Ausdrucksweisen und Formeln, die der europäischen Gesetzgebung eigen sind, analysiert werden. Die rechtslinguistische Analyse wird sich demnach auf terminologische und syntaktische Aspekte kontrastiv in mehreren Amtssprachen erstrecken. Es soll insbesondere geprüft werden, wie die in der Richtlinie festgesetzte Terminologie sich bei der bevorstehenden Umsetzung im nationalen Recht einfügen kann. Ein besonderes Augenmerk soll den Übersetzungsfragen, die die Unterschrift der Richtlinie verzögerten, gelten.

Es wird erwartet, dass für die erste Veranstaltung am 25. Oktober 2016 die Studierenden die Richtlinie auf Deutsch, Englisch und Französisch gelesen haben und die spezifische Terminologie des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse in diesen drei Sprachen und eventuell ihren Kenntnissen entsprechend in weiteren Amtssprachen gesammelt haben. Weitere sechs Veranstaltungstermine während des Wintersemesters 2016-2017 werden bei Semesterbeginn bekanntgegeben. In den Wochen, in denen keine Veranstaltung stattfindet, werden die Studierenden in der normalen Zeit des Seminars in Gruppenarbeit verschiedene rechtslinguistische vorgegebene Themen im Rahmen des allgemeinen Themas des Seminars ausarbeiten.

Vorbedingung zur Teilnahme an diesem Hauptseminar: die Studierenden sollten schon am Kolloquium teilgenommen haben, bzw. über gute Kenntnisse des europäischen Rechtsetzungsverfahren, wie auch der Verfahren vor dem EuGH  verfügen.

Rechtslinguistisches Kolloquium

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Mi. 12:00 - 13:30

Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies liefert erste Grundlagen für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels bzw. die Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.

Hauptseminar: Normsetzung im EU-Recht und Gestaltung völkerrechtlicher Verträge unter dem Aspekt der Mehrsprachigkeit

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Anja Meutsch

Mi. 18:45 - 20:15

In Zusammenarbeit mit der Direktion Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel und dem Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Verträge des Auswärtigen Amts in Berlin untersuchen wir Prinzipien der Normsetzung im EU-Recht anhand jüngster Verordnungen im multilingualen Vergleich. Der Aspekt der Mehrsprachigkeit wird auch bei zwei ausgewählten völkerrechtlichen Verträge jüngster Zeit Gegenstand sein. Das Seminar teilt sich in zwei Teile; jeweils mittwochs finden Seminarsitzungen in Abwechslung mit selbständiger Arbeit in Gruppen statt. Am 24. Januar 2017 erörtern wir in gemeinsamer Arbeit zusammen mit den TeilnehmerInnen des juristischen Vorbereitungsseminars die bislang herausgearbeiteten Ergebnisse in einem Tagesseminar in der Direktion Rechtsakte des EP in Brüssel und diskutieren sie mit Akteuren aus Brüssel und Berlin, die mit den jeweiligen Texten befasst waren. Von den SeminarteilnehmerInnen wird eine rege und regelmäßige Beteiligung in den Sitzungen, die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, das zu einer Hausarbeit ausgearbeitet werden kann. Voraussetzung der Teilnahme ist das Rechtslinguistische Kolloquium. Da das Tagesseminar in Brüssel stattfindet und in dem Bus dorthin nur eine beschränkte Zahl der Mitfahrgelegenheiten besteht, ist die Teilnehmerzahl für die Rechtslinguisten und Juristen auf 25 beschränkt. Zur vorbereitenden Lektüre werden empfohlen: Europäische Kommission / Generaldirektion Übersetzung (Eds.), Study on lawmaking in the EU multilingual environment. Luxemburg 2010 [http://bookshop.europa.eu/de/study-on-lawmaking-in-the-eu-multilingual-environment-pbHC3110678/ ]; Andreas Lötscher (2016): „Die (Un-) Verständlichkeit von Gesetzen – eine Herausforderung für die Gesetzesredaktion“, [http://www.zerl.uni-koeln.de/andreas-loetscher/2016/verstaendlichkeit-von-gesetzen/ ]; Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode. Der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Europarecht. Baden-Baden: Nomos. 

Forschungskolloquium: Diskussion neuester Publikationen und Masterkolloquium

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Di. 08:00 - 09:30

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Petrarca-Institut).

In dem Kolloquium dieses Semesters geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtlinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.

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