Formale Standardvorgaben
Bei schriftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtslinguistik beachten Sie stets die formalen Standardvorgaben der ERL und internationale sprachwissenschaftliche Konventionen. Wichtig ist dabei die korrekte Zitierweise von EU-Rechtsakten; EUR-Lex erläutert deren Auffinden und genaues Zitieren unter "Frequently Asked Questions", besonders Abschnitt "15. Numbering of acts".
Verwenden Sie als Sekundärliteratur begutachtete Werke, die sich an ein wissenschaftliches Fachpublikum richten. Das gilt auch für Grammatiken und einsprachige und fachterminologische Wörterbücher.
Richtlinien für schriftliche Arbeiten in der ERL
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Praktikumsbericht [Ergänzungsmodul]
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Eigenständige Textarbeit [AM 2 (PO 2012)/AM 4 (PO 2015)]
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Hauptseminararbeit [AM 2 (PO 2012)/AM 4 (PO 2015)]
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Erklärung zur Eigenständigkeit universitärer Arbeiten
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Schreibzentrum
Weitere Hilfe beim wissenschaftlichen Schreiben vermittelt das Kompetenzzentrum Schreiben,
das sich hiermit vorstellt.