Wintersemester 2019/2020
Proseminar: Reference-tracking unter besonderer Berücksichtigung von EU-Rechtstexten
Dr. Johanna Mattissen-Piaszenski
14535.0401
Mittwoch, 10-11:30 Uhr !
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Referenz-tracking ist das Nachvollziehbarmachen eines Partizipanten an mehreren Sachverhalten über Teile eines gesprochenen oder geschriebenen Textes hinweg. Dazu stehen den Sprachen recht unterschiedliche Strukturen zur Verfügung. Im Seminar werden als Grundlage für Reference-tracking Ausdrücke der Referentialität von Partizipanten im nominalen und verbalen Bereich (einschließlich der Wortbildung) analysiert und Koreferenz, Switch-reference und Gapping unter Koordination und Subordination in den Unions-Amtssprachen gegenübergestellt. (Weitere Sprachen, die Teilnehmende einbringen, sind sehr willkommen.) Zudem werden die Anforderungen an Rechtstexte bezüglich klarer und eindeutiger Ausdrucksweise und ihre typischen Stilmittel vorgestellt. In der Synthese werden die sich durch die unterschiedlichen Sprachstrukturen ergebenden Herausforderungen für die Konvergenz der einzelnen Sprachfassungen von EU-Rechtstexten erarbeitet und an aktuellen Texten überprüft.
Literatur wird zu Beginn des Semesters über ILIAS bekanntgegeben. Studienleistungen und Themen für Modulprüfungen werden in der ersten Sitzung besprochen. Da die Veranstaltung in mehreren Modulen angeboten wird, richten sich Leistungsnachweise nach den Modulvorgaben.
Im Sinne der Richtlinie der Fakultät handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der regelmäßige Teilnahme durch ein Selbststudium kaum zu ersetzen ist.
Daher verfällt Ihr Fixplatz, wenn Sie in der ersten Sitzung unentschuldigt nicht erscheinen, d.h. Sie werden von der Teilnahmeliste gelöscht.
Hauptseminar: Multilinguale Aspekte bei der Rechtsetzung in der Europäischen Union am Beispiel ausgewählter Richtlinien des Jahres 2018
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
14535.0221
Mittwoch, 18:45-20:15 Uhr
Bauwens-Gebäude 0.A01
In Zusammenarbeit mit der Direktion Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel untersuchen wir Prinzipien der Rechtsetzung im EU-Recht anhand jüngster Richtlinien im multilingualen Vergleich, die mit den Prätexten von der Direktion Rechtsakte zur Verfügung gestellt werden: dieses Mal die höchstaktuelle Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ("Whistleblowing-Richtlinie", Rechtsakt vom 23. Oktober 2019).
Das Seminar teilt sich in zwei Teile; jeweils mittwochs finden Seminarsitzungen in Abwechslung mit selbständiger Arbeit in Gruppen statt. Am 22. Januar 2020 erörtern wir die bislang herausgearbeiteten Ergebnisse in einem Tagesseminar in der Direktion Rechtsakte des EP in Brüssel und diskutieren sie mit Akteuren aus Brüssel und Luxemburg, die mit den jeweiligen Texten befasst waren. Von den SeminarteilnehmerInnen wird eine rege und regelmäßige Beteiligung in den Sitzungen, die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, das zu einer Hausarbeit ausgearbeitet werden kann. Voraussetzung der Teilnahme ist das Rechtslinguistische Kolloquium. Da das Tagesseminar in Brüssel stattfindet und in dem Bus dorthin nur eine beschränkte Zahl der Mitfahrgelegenheiten besteht, ist die Teilnehmerzahl für die Rechtslinguisten und Juristen auf insgesamt 25 beschränkt.
Zur vorbereitenden Lektüre werden empfohlen:
Europäische Kommission / Generaldirektion Übersetzung (Eds.), Study on lawmaking in the EU multilingual environment. Luxemburg 2010 [http://bookshop.europa.eu/de/study-on-lawmaking-in-the-eu-multilingual-environment-pbHC3110678/ ];
Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode. Der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Europarecht. Baden-Baden: Nomos;
Katharina Neumayr (2017): Mehrsprachigkeit im Unionsrecht. Wien: Manz.
Als wichtige Ergänzung hierzu: Vorlesung Heinemann, dienstags 14:00-15:30.
Hauptseminar: Möglichkeiten und Grenzen der maschinellen Übersetzung bei EU-Rechtstexten
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
14535.0220
Mittwoch, 12-13:30 Uhr
Bauwens-Gebäude 0.A01, 210 Seminarraum 2.B.11
EU-Rechtstexte stellen für Übersetzer*innen eine besondere Herausforderung dar: Angesichts der fachspezifischen Besonderheiten der involvierten juristischen Textsorten sehen sich Übersetzer*innen mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Neben den juristischen Inhalten und den innewohnenden Auslegungsmöglichkeiten erlangt hierbei die sprachwissenschaftliche Seite eine zentrale Rolle, wie beispielsweise: die Wahl korrekter lexikalischer Entsprechungen, aber auch adäquater morphosyntaktischer Verfahren unter Berücksichtigung sprachspezifischer Besonderheiten und der jeweiligen Informationsstrukturen u. v. a. m. Zum einen haben die Systemlinguistik, die Text- und Pragmalinguistik nützliche Methoden und Theorien hervorgebracht, anhand derer die Übersetzung bzw. Erstellung von juristisch gleichgestellten Paralleltexten möglichst präzise und fundiert kritisch analysiert werden kann. Zum anderen erfordern die fachspezifischen Bedingungen einen hohen Grad an Vereinheitlichung durch Terminologie-Arbeit, die ebenfalls von der Linguistik nur profitieren kann. Im digitalen Zeitalter, in dem es gilt, Effizienz und Qualität unter Zeitdruck zu gewährleisten, kommt der maschinengestützten Übersetzung hierbei eine zentrale Rolle zu. Entsprechende Programme (z. B. SDL-Trados) gehören zum Übersetzungsalltag und kombinieren Terminologie-Datenbanken und maschinelle Übersetzung.
Ziel des vorliegenden Seminars wird es sein, existierende Programme der maschinengestützten Übersetzung aus einem linguistischen Standpunkt kritisch zu beleuchten: Was können diese Programme leisten? Was sind wiederkehrende Probleme? Diesen Fragen werden wir ausgehend von sowohl theoretischen Überlegungen als auch praktischen Anwendungen im Laufe des Semesters nachgehen.
Die für den Erwerb der Creditpoints zu erbringenden Studienleistungen (Kurzreferat, Hausaufgaben) werden in der ersten Sitzung definiert.
Vorlesung: Europarecht: Rechtsetzungsverfahren - Vertragsbestimmungen, Akteure und die konkrete Ausgestaltung der Verfahren in der Praxis
Ellen Heinemann, M.A.
14535.0003
Dienstag, 14-15:30 Uhr
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Wie kommen EU-Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse zustande? Ausgehend von den Bestimmungen der Verträge werden die EU-Rechtsetzungsverfahren im Einzelnen vorgestellt. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens u.a. durch interinstitutionelle Vereinbarungen, die die Vertragsbestimmungen ergänzen und umsetzen, und die neuesten Entwicklungen werden anhand ausgewählter Texte und praktischer Beispiele der verschiedenen Verfahrensschritte beleuchtet. Weitere Themen u.a.: besondere Gesetzgebungsverfahren; Initiativrecht einschließlich der europäischen Bürgerinitiative; Verhandlungssprache in Trilogen und Finalisierung von Rechtsakten in allen Amtssprachen; einschlägige Rechtsprechung des EuGH; Europa der zwei Geschwindigkeiten - Opt-out und verstärkte Zusammenarbeit; Transparenz der Gesetzgebungsverfahren und der Umgang mit Lobbyisten.
Frau Ellen Heineman hat an maßgeblicher Stelle in der Direktion für Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel über Jahre hinweg die EU- Gesetzgebungsverfahren begleitet und verantwortet. Sie ist eine wichtige Gewährsperson aus der Praxis, die dadurch einen weiteren Kreis von Studierenden anspricht.
Vorlesung: Modalität in der Rechtssprache im Sprachvergleich
Prof. Dr. Katrin Schmitz
14535.0002
Dienstag, 12-13:30 Uhr
Hauptgebäude, Hörsaal VI
Mit ihren 24 offiziellen Sprachen ist die Europäische Union (EU) hochgradig mehrsprachig. Aufgrund der Schutzbedingungen für die sprachliche Vielfalt als auch der Sprachengarantie in der im Jahr 2000 verabschiedeten Europäische Grundrechte-Charta (GRCh) müssen alle EU-Rechtstexte in den 24 Sprachen gleichwertige Versionen mit gleicher rechtsverbindlicher Wirkung sein. Die Verfassung und Übersetzung von EU-Rechtstexten stellen dabei eine schwierige Balance zwischen sprachspezifischen Präferenzen und Harmonisierung in der Produktion der nicht-divergenten Versionen jedes Dokuments in 24 Vertragssprachen dar (vgl. Burr-Haase 2016).
Vor diesem Hintergrund zielt diese Vorlesung generell auf die Vertiefung der Kenntnisse struktureller Eigenschaften der romanischen Rechtssprachen ab. Der spezielle Fokus der Vorlesung liegt dabei auf dem Phänomen der Modalität : In der Linguistik bezeichnet Modalität eine besondere Art von sprachlicher Bedeutung, die sich z.B. mit Ausdrücken wie den Modalverben müssen, können, mit Adverbien wie möglicherweise, vielleicht, und anderen Ausdrücken (aber auch manchmal ohne äußere Kennzeichen) einstellt. Besonders an diesen modalen Aussagen ist, dass nicht Einzeltatsachen der wirklichen Welt festgestellt werden, sondern andersartige oder weitergehende Aussagen gemacht werden, die auch Vergleiche verschiedener „Optionen“ enthalten, z.B.:
(1) a. Tatsachenbehauptung: Der Fuchs hat die Gans gestohlen.
b. Modalisierte Aussage: Der Fuchs könnte die Gans gestohlen haben.
Unter den verschiedenen Typen der Modalität ist für (EU-)Rechtstexte insbesondere die deontische Modalität (< gr. Deon ‚Pflicht‘) von großer Bedeutung, die sowohl eine Pflicht oder Notwendigkeit als auch eine Möglichkeit und ein Verbot einschließen können (vgl. u.a. Nowak-Michalska 2013, Jaskot & Wiltos 2017), hier an einem deutschen Beispiel der Alltagssprache:
(2) a. Du musst das Fenster öffnen (Verpflichtung/Befehl)
b. Du darfst das Fenster nicht öffnen (Verbot, Abwesenheit einer Möglichkeit)
c. Du kannst das Fenster öffnen (Anwesenheit einer Möglichkeit)
d. Du brauchst das Fenster nicht zu öffnen (Abwesenheit einer Verpflichtung)
Im Rahmen der Vorlesung wollen wir die unterschiedlichen Typen der Modalität mit ihren sprachlichen Realisierungen im Vergleich der romanischen Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch) untereinander sowie mit dem Deutschen und Englischen genauer kennenlernen und insbesondere ihre Verwendung in (EU-)Rechtstexten untersuchen.
ERL-Kolloquium ! Achtung: Änderungen !
Diana Rodriguez, Ass. iur.
14535.0182
Freitag, Blockseminar
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher sowie sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht, insbesondere auch in das unionsrechtliche Gesetzgebungsverfahren, werden wir das Konzept bzw. die Konzepte der Mehrsprachigkeit im EU-Recht in den Blick nehmen. Ausgehend von Art. 55 EUV werden wir sowohl die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit auf EU-Ebene als auch die damit verbundenen Herausforderungen sowie deren Grenzen untersuchen. Die daraus hervorgehenden Erkenntnisse dienen als erste Grundlage für vergleichend-textlinguistische Analysen. Weiterführend folgt anhand ausgewählter Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Darüber hinaus sind die Techniken der wissenschaftlichen Recherche Gegenstand des Kolloquiums (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Abfassung einer Stellungnahme zu einem wissenschaftlichen Textes bzw. die kurze schriftliche Analyse eine Textbeispiels und die Übernahme eines 10minütigen Kurzvortrags.
Bitte beachten Sie, dass das ERLKolloquium entgegen den vorherigen Semestern in vier Blöcken angeboten wird.
Neue Lehrveranstaltungstermine:
1.Termin: 26.10.2019, 9-15 Uhr (Samstag)- Raum 0.A01, Bauwens-Gebäude
2.Termin: 18.01.2020, 10-16 Uhr (Samstag)- Raum 0.A01, Bauwens-Gebäude
3.Termin: 25.01.2020, 10-16 Uhr (Samstag)- Raum 0.A01, Bauwens-Gebäude
4.Termin: 01.02.2020, 10-16 Uhr (Samstag)- Raum 0.A01, Bauwens-Gebäude