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Hauptseminar: Analyse von EU-Akten aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen

Dr. Pascale Berteloot

Di. 16:00 - 19:00

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Petrarca-Institut).

In diesem Seminar werden Akte aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen analysiert. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ist unerlässlich in einem Europa, in dem immer mehr Bürger und Bürgerinnen in ihrem Privat- und in ihrem Berufs- oder Geschäftsleben, in der Ausbildung oder als Verbraucher mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsanwendung konfrontiert werden. Juristisch und semantisch ist dieses Thema von besonderem Interesse, weil es klassische nationale Rechtsgebiete umfasst wie vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse, Scheidung, Ehegüterrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Mahnverfahren, sowie internationales Privatrecht mit den Gesetzes- und Zuständigkeitskonflikten.  Begriffe der nationalen Rechtsordnungen mutieren oder bekommen neue zusätzliche Inhalte. Ausser der terminologischen Analysen, sollen ausgewählte Akte und Dokumente aus diesem Bereich semantisch und syntaktisch untersucht werden. Die Untersuchungen sollen auch sprachübergreifend in einem Vergleich der Sprache des europäischen Gesetzgebers und des Richters, sowie verschiedener Amtssprachen der EU stattfinden.

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist ein gutes Verständnis des europäischen Rechtsetzungsverfahrens und der Verfahren vor der europäischen Gerichtsbarkeit.

Die erste Veranstaltung des Sommersemesters findet am Dienstag, den 25. April 2017 von 16.00 bis 19.00 Uhr statt. Sechs weitere Veranstaltungstermine – die auch dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr stattfinden werden - werden bei der ersten Veranstaltung bekannt gegeben. In den Wochen, in denen keine Veranstaltung stattfindet, treffen sich die Studierenden zur Ausarbeitung bestimmter Themen in Gruppenarbeit. Die Veranstaltungen finden in dem Bauwens-Gebäude Richard-Strauss-Str. 2, -01.A05 stat.

Rechtslinguistisches Kolloquium

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Mi. 12:00 - 13:30, 210a Bauwens Gebäude - 0.A01

Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies liefert erste Grundlagen für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels bzw. die Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.

Forschungskolloquium: Diskussion der Forschungsliteratur zur EU-Rechtsetzung sowie ausgewählter Publikationen

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Di. 08:00 - 09:30

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Petrarca-Institut).

In dem Kolloquium dieses Semesters geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtlinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.

Hauptseminar: Auslegung des mehrsprachigen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH. Erörterungen neuester Urteile und Schlussanträge des Jahres 2016.

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Mi. 18:45 - 20:1, 210a Bauwens Gebäude - 0.A01

Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen von 2016 sowie einiger relevanter Schlussanträge dieses Zeitraums. Es richtet sich an Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaften. In transdisziplinärer Weise Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (2004) (

Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin: Duncker) hat sich die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offizielle EU-Sprachen mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in folgende Arbeiten zhum Ausdruck kommt: Joxerramon Bengoetxea (2011) („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær &Silvia Adamo (Hrsg.): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122), von Cornelis J.W. Baaij (2012) („Fifty Years of Multilingual Interpretation in the European Union, in: Peter M. Tiersma &Lawrence M. Solan (Hrsg.): The Oxford Handbook of Language and Law, Oxford: Oxford University Press, S. 217-231 sowie von Christoph Sobotta (2015) („Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts“, in: ZERL 2015 [urn:nbn:de:0009-24-40011]:http://www.zerl.uni-koeln.de/christophsobotta/2015/mehrsprachigkeit-unionsrecht/ [Stand: 02.02.2017]) oder Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode: der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Unionsrecht. Baden-Baden: Nomos.

 Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend die betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar beim EuGH in Luxemburg am 28. Juni 2017, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.

Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird. Das Referat wird im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut, deren Fertigstellung während der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Abgabe: 18. September 2017) erfolgt.

Wegen der auf 30 Personen beschränkten Zahl für die Fahrtmöglichkeit von Köln nach Luxemburg ist diese Lehrveranstaltung nur für die Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaft vorgesehen.

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