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Sprachkenntnisse

Der Studiengang der Europäischen Rechtslinguistik an der Universität zu Köln (ERL) setzt Kenntnisse in den EU-Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch sowie in der studierten Sprache voraus. Darüber hinaus können weitere EU-Sprachen teils mit, teils ohne Vorkenntnisse erworben werden.

  1. Zu Beginn des Studiums werden Kenntnisse in der studierten romanischen Sprache auf dem Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen CEF vorausgesetzt. Die Kenntnisse in der studierten Sprache müssen vor Besuch der sprachpraktischen Basismodule durch Sprachdiplome oder das Abiturzeugnis nachgewiesen werden.
  2. Die rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen werden i.d.R. auf deutsch gehalten, ebenso wie die meisten der sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen, so dass Kenntnisse des Deutschen für ein erfolgreiches Studium unabdingbar sind.
  3. Englisch ist nicht nur EU-Arbeitssprache, eine Vielzahl an wissenschaftlichen Publikationen sind auch auf englisch verfasst, so dass Englischkenntnisse von Beginn des Studiums an zum Einsatz kommen. Vorausgesetzt werden Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B2 CEF. Sie sollen vor dem Besuch der Aufbaumodule erworben worden sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit (beispielsweise über das Abiturzeugnis) nachgewiesen werden.
  4. Falls Französisch nicht die studierte Sprache ist, sind darüber hinaus spätestens bei der Anmeldung zur Bachelor- /Masterarbeit Französischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B1 CEF nachzuweisen.

Wie weise ich die erforderlichen Sprachkenntnisse nach?

Zu Semesterbeginn findet für Studienanfänger mit den Schwerpunktsprachen Italienisch und Portugiesisch ein obligatorischer Einstufungstest statt, in dem das Niveau der Sprachkenntnisse getestet und festgestellt werden soll, ob diese den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. Weitere Nachweise für die Kenntnisse in der studierten Sprache sind nicht erforderlich.

Die geforderten Sprachkenntnisse in Spanisch, Französisch und Englisch und Französisch  werden häufig durch den Schulunterricht erreicht und können dementsprechend durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Der Tabelle auf diesem Merkblatt können Sie entnehmen, ob Ihre Sprachkenntnisse den Anforderungen antsprechen.

Natürlich werden auch offizielle Sprachdiplome (TOEFL, DELF, DELE etc.) mit explizit ausgewiesener Niveaustufe nach CEF als Nachweis akzeptiert.