AM 3: Verwaltungsrecht und Europarecht
(Auszug aus dem Modulhandbuch)
Modulbezogene Voraussetzungen:
Teilnahme an den Basismodulen 5 bis 8
Modulbeauftragte(r):
Jeweilige im Turnus festgelegte Professur (Öffentliches Recht)
Modulübersicht:
Lehrveranstaltung | Gegenstand | Leistung | Credit Points | SWS | Fach- semester |
Vorlesung | Allgemeines Verwaltungsrecht | Aktive Teilnahme, Klausur | 8 | 6 | 4.-6. |
Vorlesung | Europarecht | Aktive Teilnahme, Klausur | 3 | 2 | 4.-6. |
Inhalte und Qualifikationsziele:
Das Allgemeine Verwaltungsrecht bietet einen Überblick über das gesamte Verwaltungsverfahren. Es werden insbesondere die Lehre vom Verwaltungsakt sowie der öffentlich-rechtliche Vertrag, die Rechtsbindung der Verwaltungstätigkeit, die Verwaltungsorganisation, die Verwaltungsvollstreckung sowie sonstige Formen des Verwaltungshandelns eingehend behandelt und grundlegende Kenntnisse vermittelt. Die Rechtsmaterie wird anhand von Fällen dargestellt und bearbeitet.
Die Veranstaltung Europarecht vermittelt den Studierenden grundlegende Kenntnisse über das europäische Gemeinschaftsrecht sowie über Entwicklung und Stand der europäischen Integration. Ferner verschafft die Lehrveranstaltung einen Überblick über die Struktur und die Institutionen der Europäischen Union. Es wird zudem der administrative Bereich der EU-Institutionen behandelt, der ein mögliches Praxisfeld für Absolventen des Studiengangs Europäische Rechtslinguistik bildet.
Lehr- und Lernformen:
Vorlesungen; regelmäßige Teilnahme, Selbststudium
Prüfungsleistungen: 2 Klausurarbeiten
Gesonderte Bestimmungen im Bereich Rechtswissenschaft in Sachen "Wiederholungsprüfungen"
Berechnung der Modulnote:
Die Modulnote ergibt sich aus dem nach Credit Points gewichteten arithmetischen Mittel der Noten der Klausurarbeiten "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Europarecht".
Umrechnungstabelle für die Benotungsschemata der Rechtswissenschaftlichen und der Philosophischen Fakultät