skip to content

Hauptseminar: Europäische Akte zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen

Dr. Pascale Berteloot

Di. 16:00 - 19:15

Die Veranstaltung findet statt in Raum -1.A05 (Petrarca-Institut).

In diesem Seminar werden Akte aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen analysiert. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ist unerlässlich in einem Europa, in dem immer mehr Bürger und Bürgerinnen in ihrem Privat- und in ihrem Geschäftsleben, in der Ausbildung oder als Verbraucher mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsanwendung konfrontiert werden. Juristisch und semantisch ist dieses Thema von besonderem Interesse, weil es klassische nationale Rechtsgebiete betrifft wie vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse, Scheidung, Ehegüterrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Mahnverfahren, sowie internationales Privatrecht mit den Gesetzes- und Zuständigkeitskonflikten. Begriffe der nationalen Rechtsordnungen mutieren oder bekommen neue zusätzliche Inhalte. Außer den terminologischen Analysen, sollen ausgewählte Akte und Dokumente aus diesem Bereich semantisch und syntaktisch untersucht werden. Die Untersuchungen sollen auch sprachübergreifend in einem Vergleich der Sprache des europäischen Gesetzgebers und des Richters, sowie verschiedener Amtssprachen der EU stattfinden.

Proseminar: Französisch im 16. Jahrhundert

Katharina Kroll, M.A.

Mo. 17:45 - 19:15

Das 16. Jahrhundert hat das Französische so stark geprägt und verändert wie kaum ein anderes Jahrhundert zuvor oder danach: Im Edikt von Villers-Cotterêts 1539 als langage maternel francoys zur alleinigen Urkunden- und Verwaltungssprache erklärt, drang es in Bereiche vor, die seit Jahrhunderten dem Lateinischen vorbehalten gewesen waren. Die spannungsvolle Beziehung zwischen der französischen und der lateinischen Sprache wird in diesem GLS B ebenso thematisiert wie die Beziehung des Französischen zu weiteren „Volkssprachen“, die im Zuge eines sich herausbildenden Nationalbewusstseins auch in anderen Teilen Europas zunehmend an Bedeutung im administrativen und künstlerischen Bereich gewannen. Ausgehend von der Diskussion um die Sprachenfrage, die in Anlehnung an die italienische Questione della lingua auch in Frankreich geführt wurde, werden wir uns mit verschiedenen Aspekten des Sprachbewusstseins und des Sprachausbaus befassen. Eine zentrale Rolle wird hierbei der Übersetzungstätigkeit (sowohl aus dem Lateinischen als auch aus anderen Volkssprachen) und den zahlreichen Schriften zur künftigen Ausgestaltung der französischen Sprache zukommen, die wir in gemeinsamer Lektüre erarbeiten werden.

Die Teilnahme an diesem Seminar setzt eine hohe Lesebereitschaft voraus. Neben linguistischer und geschichtswissenschaftlicher Fachliteratur wird dem Quellenstudium ein großer Stellenwert zukommen.

Rechtslinguistisches Kolloquium

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Mi. 12:00 - 13:30

Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dieser Artikel bietet eine erste Grundlage für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Voraussetzung rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Anfertigung einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels und einer Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.

Forschungskolloquium Europäische Rechtslinguistik (für Masterstudierende der ERL)

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Di. 08:00 - 09:30

Die Veranstaltung findet statt in Raum -1.A05 (Bauwens Gebäude).

In dem Kolloquium dieses Semesters geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtlinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.

Hauptseminar: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH. Erörterung neuester Urteile und Schlussanträge des Jahres 2014

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Prof. Dr. Bernhard Kempen

Mi. 18:45 - 20:15, 210a Bauwens Gebäude 0.A01

Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen von 2014 sowie einiger relevanter Schlussanträge dieses Zeitraums. Es richtet sich an Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaften. In transdisziplinärer Weise Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (2004) (Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin: Duncker & Humblot) sind einige Jahre vergangen; die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen hat sich mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in den Arbeiten von Joxerramon Bengoetxea (2011) („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær & Silvia Adamo (Hrsg.): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122) sowie von Cornelis J.W. Baaij (2012) („Fifty Years of Multilingual Interpretation in the European Union, in: Peter M. Tiersma & Lawrence M. Solan (Hrsg.): The Oxford Handbook of Language and Law, Oxford: Oxford University Press, S. 217-231 zum Ausdruck kommt.

Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend betreute Gruppenarbeit wöchentlich an dem angegebenen Datum statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist am 24. Juni 2014 ist ein Tagesseminar im EuGH in Luxemburg, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Vertretern aus verschiedenen Kabinetten und der Übersetzungsabteilungen sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.


Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar beim EuGH in Luxemburg am 24. Juni 2014, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.


Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird. Das Referat kann im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut werden, deren Fertigstellung während der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Abgabe: 15. September 2015) erfolgt.


Wegen der auf 30 Personen beschränkten Zahl für die Fahrtmöglichkeit von Köln nach Luxemburg ist diese Lehrveranstaltung nur für die Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaft vorgesehen.

Für Studierende der Rechtswissenschaft:

Die Veranstaltung kann als klausurersetzendes Seminar im Schwerpunktbereich (Wahlbereich) gem. § 51 Abs. 2 StudPrO, als Vorbereitungsseminar gem. § 44 StudPrO oder zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 4 StudPrO wahrgenommen werden.

Darüber hinaus kann sie als Seminar zur Zulassung zur Promotion gem. § 3 Abs. 1 lit. b PromO belegt werden.