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Die Bachelorarbeit

Auszug aus den fachspezifischen Bestimmungen für das Verbundstudium Europäische Rechtslinguistik (Bachelor):

10. Bachelorarbeit
"Die Bachelorarbeit wird in Verbindung mit AM 1 oder AM 2 zu einem rechtlinguistischen Thema geschrieben. Ihre Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen; sie wird mit 12 CP kreditiert. Zusätzlich zu der in Satz 1 genannten Bestimmung besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit im Anschluss an eine Lehrveranstaltung zu verfassen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an einer der Partneruniversitäten der Universität zu Köln besucht wurde. Auch dann erfolgt die Bewertung/ Kreditierung durch Prüferinnen oder Prüfer des Romanischen Seminars der Universität zu Köln. Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PO der erfolgreiche Abschluss der Basismodule 1 bis 4 nachzuweisen; die Basismodule 5-8 müssen nicht abgeschlossen sein."

Auszug aus der
Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 20. August 2008

§ 23, (1)
"Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung in Form einer selbstständig verfassten Hausarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein thematisch begrenztes Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Faches oder der gewählten Studienrichtung oder des gewählten Verbundstudiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten."

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