Jump to main content

Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2026

Seminar: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH und des EuG.

Erörterung von Urteilen und Schlussanträgen des Jahres 2025 unter (rechts-)linguistischem Aspekt.

Lehrende:

  • Prof. Dr. Isolde Burr

  • Dr. Felix Thrun

  • Joachim Holwe

Inhalte:

Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von ausgewählten EuGH- und EuG-Entscheidungen sowie einiger relevanter Schlussanträge des Jahres 2025. Im Vordergrund steht die Frage, welche Rolle die Mehrsprachigkeit des Unionsrechts bzw. die Gleichberechtigung aller 24 Amtssprachen der Union im Verfahren gespielt hat. Das HS richtet sich an Studierende der Romanistik (insbesondere des Französischen, Italienischen, Spanischen), der allg. Linguistik und der Rechtswissenschaften (Vorbereitungsseminar). In transdisziplinärer Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und (rechts-)linguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Im Vordergrund steht dabei eine sprachvergleichende Betrachtungsweise unter Einbeziehung terminologischer, semantischer, syntaktischer und textlinguistischer Aspekte als Auslegungselement. Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Anfang Juni 2026 finden die Seminarsitzungen und alternierend die betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist das Tagesseminar am 8. Juli 2026 beim EuGH in Luxemburg, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren. Für die Busfahrt Köln-Luxemburg-Köln ist ein subventionierter Betrag von € 20.- zu Beginn des Sommersemesters zu entrichten. Wegen der beschränkten Anzahl der Plätze im Bus bleibt die Teilnehmendenzahl auf 25 begrenzt. 
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers ist. Dieses Referat kann im Anschluss an das Tagesseminar im EuGH zu einer Hausarbeit (Abgabetermin 15.09.2026) oder im Kontext „Selbständige Studien“ ausgebaut werden. Einschlägige Literatur wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Klips: Siehe hier und hier 

Schlüsselqualifikation: (Vom) Recht sprechen – eine Einführung in Recht und Sprache

Lehrende:

Inhalte:

Wer mit Recht arbeitet, arbeitet mit Sprache. Diese Rechts-Sprache hat erhebliche Konsequenzen für Betroffene, erscheint aber oft unnötig kompliziert. Rechtsnormen, Urteile und wissenschaftliche Texte zu verstehen, erfordert jahrelange Ausbildung und ist für viele vom Recht Betroffene unzugänglich. Gleichzeitig entwickeln sich theoretische Ansätze, die das Verhältnis von Recht und Sprache untersuchen. Diese Ansätze befassen sich mit Fragen wie: Wie kann Rechtssprache inklusiv und zugänglich gestaltet werden? Welche Herausforderungen birgt juristische Mehrsprachigkeit, d. h. die gleichzeitige Existenz des Rechts in mehreren Sprachen – vor Gericht, beim Verfassen von Rechtstexten und im Alltag? Welche Art von Sprache braucht die Rechtsdidaktik, also das Unterrichten von Rechtswissenschaft?
In diesem Seminar wollen wir uns mit verschiedenen interdisziplinären Ansätze zur Untersuchung des Verhältnisses von Recht und Sprache beschäftigen, u. a. mit den Grundlagen der Rechtslinguistik und Sprachphilosophie. Wir wollen uns zudem Fragen der sozialen (Un-)Gerechtigkeit in der Rechtssprache zuwenden: Wer ist von der Rechtssprache ausgeschlossen? Wie sprechen Jurist*innen und Nichtjurist*innen über das Recht – und miteinander? Darüber hinaus bietet das Seminar Raum für Reflexion über Umgang mit Sprache in der Rechtswissenschaft und -didaktik. Auch eigene Themenvorschläge der Studierenden können berücksichtigt werden.
Für Studierende der Rechtswissenschaften bietet das Seminar die Möglichkeit, die Verwendung und Konstruktion von Rechtssprache im eigenen Fachgebiet zu reflektieren. Dies trägt zur Verbesserung der Fähigkeit zum juristischen Schreiben bei. Die vermittelten Methoden ermöglichen einen bewussteren Umgang mit der sprachlichen Konstruktion von Recht und unterstützen die Studierenden bei der Entwicklung eigener Herangehensweisen an die Rechtssprache. Im Hinblick auf soziale Kompetenzen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, interdisziplinär zu arbeiten und selbstgewählte Themen zu präsentieren. Auf individueller Ebene können die Studierenden effektive Bewältigungsstrategien für die Herausforderungen des Studiums entwickeln, insbesondere im Hinblick auf das hohe Studienpensum. Zu diesem Zweck bietet das Seminar Raum für die Diskussion didaktischer Entscheidungen und fördert die reflexive Praxis für das weitere Studium.
Studienleistungen und Themen für einen Nachweis als Schlüsselqualifikation werden zu Beginn der Veranstaltung besprochen.

KLIPS.