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Hauptseminar: Namensrecht als EU-Recht

Dr. Pascale Berteloot

Di. 16:00 - 19:15

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Bauwens-Gebäude, Petrarca-Institut).

Namensrecht gilt a priori nicht als ein Rechtsgebiet, in dem die EU Recht schaffen sollte. Und doch: seit 2006 haben Vorlageverfahren vor dem EuGH gezeigt, daß Namensrecht die Freizügigkeit, d.h. das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, begrenzen kann. Nationale Standesämter haben nun die Initiative ergriffen und einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der der DG Justiz unterbreitet werden soll.

Im Seminar soll die Problemstellung in den schon entschiedenen Rechtssachen vor dem EuGH und den noch anhängigen Rechtssachen ausgearbeitet werden. Die untypische Gesetzesinitiative, die gegenwärtig in drei Sprachen vorliegt soll terminologisch und syntaktisch analysiert  werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk der linguistische Unterschied zwischen einem auf nationalen Ebenen ausgearbeiteten Regelungsvorschlag für EU-Recht und den normal in der Kommission ausgearbeiteten Gesetzesinitiativen sein.

Für die erste Veranstaltung am 12. April 2016 sollten die Studenten in der Lage sein, an Hand der Urteile und der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den RS C-353/06, Grunkin und Paul, und C-208/09, Sayn-Wittgenstein, die Rechtsproblematik zu schildern. Auch sollten Sie in diesen Dokumenten einschlägige Terminologie und Ausdrücke sowohl des zu Grunde liegenden nationalen Rechts wie auch des EU-Rechts auf Deutsch, Englisch und Französisch gesammelt haben.

Weitere sechs Veranstaltungstermine werden bei Semesterbeginn bekanntgegeben. In den Wochen, in denen keine Veranstaltung stattfindet, werden die Studenten in der normalen Zeit des Seminars in Gruppenarbeit verschiedene rechtslinguistische vorgegebene Themen im Rahmen des allgemeinen Themas des Seminars ausarbeiten.          

Rechtslinguistisches Kolloquium

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Johanna Sahbatou

Mi. 12:00 - 13:30

Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dieser Artikel bietet eine erste Grundlage für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Voraussetzung rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Anfertigung einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels und einer Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.

Forschungskolloquium Europäische Rechtslinguistik (für Masterstudierende der ERL)

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase

Di. 08:00 - 09:30

Die Veranstaltung findet statt in -1.A05 (Bauwens-Gebäude, Petrarca-Institut).

In diesem Forschungskolloquium geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtslinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.

Hauptseminar: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionrechts in der Rechtsprechung des EuGH. Erörterung neuester Urteile und Schlussanträge des Jahres 2015

Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Anja Meutsch

Mi. 18:45 - 20:15

Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen von 2015 sowie einiger relevanter Schlussanträge dieses Zeitraums. Es richtet sich an Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaften. In transdisziplinärer Weise Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (2004) (Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin: Duncker & Humblot) sind einige Jahre vergangen; die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen hat sich mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in den Arbeiten von Joxerramon Bengoetxea (2011) („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær & Silvia Adamo (Hrsg.): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122), von Cornelis J.W. Baaij (2012) („Fifty Years of Multilingual Interpretation in the European Union, in: Peter M. Tiersma & Lawrence M. Solan (Hrsg.): The Oxford Handbook of Language and Law, Oxford: Oxford University Press, S. 217-231 sowie von Christoph Sobotta (2015) („Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts“, in: ZERL 2015 [urn:nbn:de:0009-24-40011]: http://www.zerl.uni-koeln.de/christoph-sobotta/2015/mehrsprachigkeit-unionsrecht/ [Stand: 18.12.2015]) zum Ausdruck kommt.
Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar beim EuGH in Luxemburg am 29. Juni 2016, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird. Das Referat wird im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut, deren Fertigstellung während der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Abgabe: 16. September 2016) erfolgt.
Wegen der auf 30 Personen beschränkten Zahl für die Fahrtmöglichkeit von Köln nach Luxemburg ist diese Lehrveranstaltung nur für die Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaft vorgesehen.